AGBs
Allgemeines, Geltung , anwendbares Recht
Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Käufer und dem Bartel-EDV-Service (nachstehend bezeichnet als "BEDV") unterliegen ausschließlich den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese finden auf alle bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten die BEDV auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen oder Aussschluß dieser AGB oder abweichende Gegenbestätigungen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der BEDV. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die vorliegenden Bedingungen an.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihrer Stelle soll eine einvernehmliche Vereinbarung gelten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.
Daten werden zum Zweck der Auftragsbearbeitung in einer EDV-Anlage gespeichert.
Angebot und Annahme, Rücktritt, Vertragsabschluss
Angebote und Lieferzusagen sind freibleibend und unverbindlich.
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch die BEDV bestätigt wurden.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach dem Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, ist die BEDV berechtigt Vorkasse zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so kann sie unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Rechnungen für bereits erfolgte Lieferungen werden in diesem Falle sofort ohne Skonto fällig.
Aufträge für nachweisliche Sonderanfertigungen, die von der BEDV schriftlich oder fernmündlich bestätigt sind, können vom Käufer grundsätzlich nicht mehr annulliert werden.
Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke.
Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum
Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.
III. PreiseDie Hauswährung ist ab dem 01.01.2002 der Euro.
Die im Schriftverkehr genannten oder im Ausstellungsraum gezeigten Preise verstehen sich ohne eine explizite Vereinbarung ab Lager der BEDV und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben.
Die BEDV ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen, sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Die BEDV ist ferner berechtigt, Kosten, die die BEDV aufgrund der Umsetzung neuer gesetzlicher zwingender Sicherheitsbestimmungen entstehen, dem Kunden zu belasten.
Bei Aufträgen, die sich über eine Zeit von drei Monaten hinaus erstrecken, speziell Abrufaufträge und Jahreskontrakte, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet, auch wenn sie von den bestätigten abweichen. Gründe für Preisänderungen können sein: Lohn- und Gehaltserhöhungen, Preissteigerungen für Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe, Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder Valutaänderungen.
Entsorgungskosten sind in den Verkaufspreisen nicht enthalten.
Bei Erhöhung der Einstandspreise ab 10% gilt die Hausse-Baisse-Klausel.
Lieferung, Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab der BEDV oder Vertriebspartner der BEDV, die Erfüllungsort ist.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Beanstandungen wegen Transportschäden, etc. sind gegenüber dem Transporteur geltend zu machen.
Transport- und Bruchversicherung: Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmeldungen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief, Lieferschein, usw.) bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
Die Lieferung erfolgt unfrei, soweit nicht nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhr Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.
Teillieferungen sind zulässig
Für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung ist der Kunde bei Selbstabholung oder Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen allein zuständig und verantwortlich. Wirkt die BEDV dabei über ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus, so handelt es sich hierbei um eine reine Gefälligkeit. Die BEDV übernimmt hierdurch nicht die Verantwortung für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung. Der Kunde stellt die BEDV von Ansprüchen frei, die gegen die BEDV insoweit wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.
Liefertermine dienen nur der Planung und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Beginn des von der BEDV angegebenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung des Liefertermins setzt weiterhin die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
Bei einem Lieferungsverzug ist der Käufer berechtigt, der BEDV eine angemessene schriftliche Nachfrist (wenigstens zwei Wochen) zu setzen. Eine Annullierung des Auftrages wegen nicht eingehaltener Lieferzeit kann nur insofern vorgenommen, als die Ware innerhalb einer Nachfrist nicht als versandbereit angekündigt worden ist. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rückstritt ausgeschlossen. Alle Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, sind mangels Vereinbarungen ausgeschlossen, es sei denn, dass der BEDV grobes Verschulden nachgewiesen wird. Dann beschränkt sich der Streitwert auf die Höhe der Gesamtlieferung.
Die BEDV ist außerdem berechtigt, ihre Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.
Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung
Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf ordnungsgemäße Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien die BEDV für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Mängelrechte
Soweit nicht anders vereinbart ist, liefert die BEDV Ware handelsüblicher Qualität. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von §459 ABEDV.2 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.
Zunächst ist der BEDV stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb eines angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.
Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
Weisen die von der BEDV gelieferten Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zustand auf, so leistet die BEDV abweichend von Satz 1 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer VI die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls die BEDV den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Rückgriffansprüche des Kunden gegen der BEDV gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunden seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Kaufsache unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer VII.
Rücksendung: Von der BEDV gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach der Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Unkostenanteils gutgeschrieben.
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen
VII. SchadenersatzansprücheDie Haftung der BEDV – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die die BEDV oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch die Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten ist die Haftung der BEDV der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
Die Änderung der Beweislast zum Nachteil der BEDV ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
VIII. Zahlung, Zahlungsbedingungen, ZahlungsverzugUnsere Rechnungen sind, soweit nichts anders vereinbart wird, innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto fällig und zahlbar.
Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen, ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen, beglichen sind.
Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich
Gasflaschen und -Füllungen, sowie Mieten, Arbeitslöhne, Reparaturen und Rechnungen unter EUR 50,00 sind grundsätzlich ohne Skontoabzug innerhalb von 8 Tagen zahlbar
Wechsel nehmen wir nur auf Grund Vereinbarung zahlungshalber herein, Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt.
Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechterhaltung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die BEDV ist berechtigt, von unserem Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und von unserem Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug, Zinsen in Höhe von 14% ohne Umsatzsteuer und Mahngebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu erheben; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern.
Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sollte die Forderungen in der 2. Mahnstufe stehen, ist die BEDV berechtigt, die Forderungen über ein beauftragtes Inkassobüro einzuziehen. Hierbei gilt der BDSG-Hinweis: Die Vertrags-/Auftragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei der Fa. Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG).
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von der BEDV. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BEDV berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die BEDV liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von der BEDV unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie der dem Kunden von der BEDV mietweise zur Verfügung gestellten Anlagen und Gegenstände durch Dritte sind der BEDV unverzüglich anzuzeigen, damit die BEDV Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der BEDV die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der BEDV entstandenen Ausfall.
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, der BEDV jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unaufgefordert mitzuteilen
Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt aufzulegen.
Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenwirkungen und Sicherheiten bis zu völligen Tilgung aller unseren Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferten Ware gegen seiner Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 10%. Übersteigt der Wert von uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.
Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen
Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Entsprechende Unterlagen stellt die BEDV zur Verfügung.
Der Kunde übernimmt die Pflicht, gekaufte Elektro-Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt die BEDV von den Verpflichtungen nach § 10 ABEDV. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandtort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz der BEDV, Berlin.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Sitz der BEDV; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklage.
XII. ImpressumDaten und weitere Informationen über den Bartel-EDV-Service.
XIII. Daten des Bartel-EDV-ServiceFirmierung : BARTEL EDV SERVICE, Inh. Ronald A. Bartel
Adresse : Reuterstraße 2; 14624 Dallgow-Döberitz
Telefon : 03322 23 98 71
Telefax : 03322 21 21 099
Steuer-Nr. : 051 / 203 / 03556
USt-ID. : nicht vorhanden
Bankverbind. : ING-Diba (BLZ 500 105 17) Konto 540 189 02 26
Geschäftsführer : Ronald Bartel
Stand: 01.09.2012